Sitzung: 08.11.2016 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: DS-18-0020
Der Stadtrat beschließt folgende Vorgehensweise:
a) Beibehaltung der alten Rechtslage gemäß § 2 Absatz 3 UStG bis zum 31.
Dezember 2020
b) Schriftliche Erklärung der Stadt Dinklage gegenüber dem Finanzamt Vechta bis
spätestens zum 31. Dezember 2016, dass die Option „weitere Anwendung der alten
Rechtslage nach § 2 Absatz 3 UStG“ für die gesamte juristische Person des
öffentlichen Rechts (d.h. für den gesamten Haushalt) ausgeübt wird.
c) Sollten sich im Optionszeitraum bis 2021 im Rahmen der Überprüfung
Geschäftsvorfälle und Sachverhalte ergeben, die in der Summe betrachtet aus
städtischer Sicht zu steuerlichen Vorteilen führen, soll die Optionserklärung
widerrufen werden.