Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Stadtrat beschließt folgende Vorgehensweise:
a) Beibehaltung der alten Rechtslage gemäß § 2 Absatz 3 UStG bis zum 31. Dezember 2020
b) Schriftliche Erklärung der Stadt Dinklage gegenüber dem Finanzamt Vechta bis spätestens zum 31. Dezember 2016, dass die Option „weitere Anwendung der alten Rechtslage nach § 2 Absatz 3 UStG“ für die gesamte juristische Person des öffentlichen Rechts (d.h. für den gesamten Haushalt) ausgeübt wird.
c) Sollten sich im Optionszeitraum bis 2021 im Rahmen der Überprüfung Geschäftsvorfälle und Sachverhalte ergeben, die in der Summe betrachtet aus städtischer Sicht zu steuerlichen Vorteilen führen, soll die Optionserklärung widerrufen werden.