Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Für die Bebauungspläne Nr. 2 „Schlaops Kamp“, Nr. 21.1 „Auf dem Hövel I“ (Teilbereich) und Nr. 49 „Am Stegebach“ (Teilbereich) werden Änderungsbeschlüsse gefasst. Die B-Plan-Änderungen sollen im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Inhalt dieser Änderungen ist jeweils die Aufnahme folgender textlichen Festsetzung: „Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes sind je Einzelhaus höchstens zwei Wohnungen zulässig. Je Doppelhaushälfte ist höchstens eine Wohnung zulässig (gem. § 9 (1) 6 BauGB).“ Die genauen Geltungsbereiche der genannten Änderungen ergeben sich aus der Anlage zur Drucksache.

Die Entwürfe der Änderungen der Bebauungspläne Nr. 2, Nr. 21.1 und Nr. 49 (Satzung und Begründung) werden angenommen. Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.