Sitzung: 15.11.2016 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DS-18-0024
Beschlussvorschlag:
Für die
Bebauungspläne Nr. 2 „Schlaops Kamp“, Nr. 21.1 „Auf dem Hövel I“ (Teilbereich)
und Nr. 49 „Am Stegebach“ (Teilbereich) werden Änderungsbeschlüsse gefasst. Die
B-Plan-Änderungen sollen im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
Inhalt dieser Änderungen ist jeweils die Aufnahme folgender textlichen
Festsetzung: „Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes
sind je Einzelhaus höchstens zwei Wohnungen zulässig. Je Doppelhaushälfte ist
höchstens eine Wohnung zulässig (gem. § 9 (1) 6 BauGB).“ Die genauen
Geltungsbereiche der genannten Änderungen ergeben sich aus der Anlage zur
Drucksache.
Die Entwürfe der Änderungen der Bebauungspläne Nr. 2, Nr. 21.1 und Nr. 49 (Satzung und Begründung) werden angenommen. Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.