Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)            Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden gem. der Anlage zur Drucksache abgewogen.

b)           Die Außenbereichssatzung „Bünne“ (Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB) wird – unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) – mit der zugehörigen Begründung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Außenbereichssatzung „Bünne“ vom 02.03.2001   aufgehoben.