Beschluss: abweichender Beschluss

Beschlussvorschlag:

a)      Es wird beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 63 „Steinfelder Straße“ eine 3. Änderung durchzuführen. (Aufstellungsbeschluss). Die Aufstellung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Der Geltungsbereich wird entsprechend der Anlage zur Drucksache festgelegt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Satzungsbeschluss durch den Rat soll erst dann erfolgen, wenn die Kompensationsmaßnahme (Wallanlage) umgesetzt wurde.

 

b)      Der Entwurf des Bebauungsplanes wird angenommen. Er ist zusammen mit dem Entwurf der Begründung gem. § 13 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.