Beschluss:
Dem Antrag auf Erhöhung der
Betriebskostenzuschüsse wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:
1. Satzungsänderung des Vereins Pro Jugend,
2. Benennung eines 2. Vertreters der Stadt
Dinklage in den Vorstand
des Vereins Pro Jugend
3. Neuer Beschluss des Vorstandes des
Vereins Pro Jugend über die
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses im Rahmen einer angepassten,
gültigen Satzung.
Die Kosten sind als überplanmäßige
Aufwendungen zu genehmigen.