Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)            Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“

aufzustellen. Der Geltungsbereich wird entsprechend der Anlage zur Drucksache festgelegt.

 

b)           Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „Höner Feld“ – Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan - wird in der vorgelegten Form angenommen. Die frühzeitige Beteiligung der  Öffentlichkeit gem. § 2 (1) BauGB soll durch Auslage des Vorentwurfes bei der Stadtverwaltung und durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Dinklage erfolgen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB zu beteiligen.