Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)            Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage zur Drucksache abgewogen.

 

b)           Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Bokhorster Weg“ einschl. Entwurf der Begründung wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) angenommen. Die Entwürfe sind für die Dauer eines Monats bei der Stadtverwaltung öffentlich auszulegen.