Beschluss:
a)
Die
während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken werden
gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b)
Die
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Reitsportzentrum“ wird – unter
Berücksichtigung der Abwägung zu a – mit Begründung als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung dieser Teilaufhebung tritt der Bebauungsplan Nr. 84
„Reitsportzentrum“ aus dem Jahr 2004 im
betreffenden Teilbereich außer Kraft.