Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes eingegangenen Anregungen und Bedenken werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Bahler Grund“ wird – unter Berücksichtigung der Abwägung zu a – mit Begründung als Satzung beschlossen