Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Anregungen und Bedenken werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

b)      Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 „Höner Feld“ und der Begründung werden unter Berücksichtigung der unter a) genannten Änderungen/Ergänzungen angenommen. Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.