Beschluss:

a)    Die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes eingegangenen Anregungen und Bedenken werden gemäß der Anlage zum VA-Protokoll vom 21.08.2017 abgewogen.

b)      Der Bebauungsplan Nr. 97 „Bokhorster Weg“ wird – unter Berücksichtigung der Abwägung zu a – einschl. Begründung als Satzung beschlossen.