Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des B-Planes
Nr. 96.2 eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache
abgewogen. Bei den Höfen Nr. 113 und 79 soll, wie in der Sitzung des
Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung vom 28.11.2017
vorgeschlagen, verfahren werden.
b)
Der
Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“ (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht)
wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen.