Beschluss:
a) Die während der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken werden
entsprechend der Abwägungsempfehlungen in der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 79 „Am alten Wasserwerk“ – 1. Änderung – wird einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen.