Beschluss:

a) Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken werden entsprechend der Abwägungsempfehlungen in der Anlage zur Drucksache abgewogen.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 79 „Am alten Wasserwerk“ – 1. Änderung –  wird einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen.