Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Für den Bebauungsplan Nr. 33 „Plaggenriehe“ wird eine 1. Änderung mit dem Ziel durchgeführt, die Begrenzung auf maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude für eine Bauzeile an der Quakenbrücker Straße aufzuheben und ggfs. die Baugrenzen zu verschieben (Aufstellungsbeschluss). Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) erfolgen. Vor Erstellung des Bebauungsplanentwurfes soll eine Abstimmung mit der Straßenbaubehörde erfolgen. Anschl. ist erneut zu beraten.