Beschluss: abweichender Beschluss

Beschlussvorschlag:

a)      Es wird beschlossen, eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 vorzunehmen. Dieser soll die Bezeichnung Nr. 37  „Holthausstraße/Riedenweg“ erhalten (geänderter Aufstellungsbeschluss)

b)      Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Holthausstraße/Riedenweg“ einschl. Begründung wird mit der Änderung angenommen, dass an der Sanderstraße maximal 4 Wohneinheiten je Gebäude zulässig sein sollen. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.