Beschluss:
Die Nutzungsvereinbarung mit der Stiftung Landgüter Schwede und Lage über den Ankauf von 450.000 Werteinheiten (Ökopunkte) zum Kaufpreis von 5,50 € zuzüglich Mehrwertsteuer soll abgeschlossen werden.
Hierbei handelt es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, dass der Genehmigung durch den Landkreis Vechta bedarf (§ 120 Abs. 6 NKomVG).
Die Nutzungsvereinbarung wird wirksam bei Vorliegen der
entsprechenden Genehmigung.