Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a) Für den Bebauungsplan Nr. 29 „Burgstraße“ wird eine 2. Änderung aufgestellt (Aufstellungsbeschluss). Inhalt dieser Bebauungsplanänderung ist die teilweise Änderung einer Parkplatzfläche in ein Mischgebiet.

Da die Bebauungsplanänderung eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt, wird sie im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. – Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Antragstellerin zu schließen, in welchem die Kostenübernahme geregelt ist.

Des Weiteren sind auf dem Grundstück (ehemaliges Flurstück 141/3) 7 PKW Einstellplätze konkret örtlich im Bebauungsplan festzulegen. Abschließend ist im städtebaulichen Vertrag zu regeln, dass die Antragstellerin eine Grunddienstbarkeit auf einem ihrer Grundstücke zur Schaffung 2 weiterer Einstellplätze eintragen lässt.

 

b) Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Burgstraße“ wird angenommen. Er ist zusammen mit dem Entwurf der Begründung gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.