Sitzung: 17.04.2018 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DS-18-0201
Beschlussvorschlag:
a) Für den Bebauungsplan Nr. 29 „Burgstraße“ wird eine 2. Änderung aufgestellt
(Aufstellungsbeschluss). Inhalt dieser Bebauungsplanänderung ist die teilweise
Änderung einer Parkplatzfläche in ein Mischgebiet.
Da die
Bebauungsplanänderung eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt, wird sie im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Die Antragstellerin
hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. – Hierzu ist ein städtebaulicher
Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Antragstellerin zu schließen, in welchem die
Kostenübernahme geregelt ist.
Des Weiteren sind
auf dem Grundstück (ehemaliges Flurstück 141/3) 7 PKW Einstellplätze konkret
örtlich im Bebauungsplan festzulegen. Abschließend ist im städtebaulichen
Vertrag zu regeln, dass die Antragstellerin eine Grunddienstbarkeit auf einem
ihrer Grundstücke zur Schaffung 2 weiterer Einstellplätze eintragen lässt.
b) Der Entwurf der
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Burgstraße“ wird angenommen. Er ist
zusammen mit dem Entwurf der Begründung gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.