Beschluss:
Aufgrund der §§ 14
Abs.1 und 16 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des NKomVG
beschließt der Rat der Stadt Dinklage zur Sicherung der Bauleitplanung für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Holthausstraße/Riedenweg“ –
Neuaufstellung – eine Veränderungssperre als Satzung. Der Wortlaut der Satzung
ist der Anlage zur Drucksache zu entnehmen.