Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des NKomVG beschließt der Rat der Stadt Dinklage zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Holthausstraße/Riedenweg“ – Neuaufstellung – eine Veränderungssperre als Satzung. Der Wortlaut der Satzung ist der Anlage zur Drucksache zu entnehmen.