Beschluss:
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 10
und 58 des NKomVG beschließt der Rat der Stadt Dinklage zur Sicherung des
Wohnbau-Verdichtungskonzeptes für den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 18
„Jahnstraße“, Nr. 27 „Haverkamp“ und Nr. 28 „Ovelgönne“ – Neufassungen –
jeweils eine Veränderungssperre als Satzung. Der Wortlaut der Satzungen ist der
Anlage zur Drucksache zu entnehmen.