Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

a)      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ovelgönne“ wird eine Neuaufstellung vorgenommen (Aufstellungsbeschluss). Die Neuaufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.

 

b)      Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ovelgönne“ wird zusammen mit dem Entwurf der Begründung angenommen.

 

c)       Die Entwürfe der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ovelgönne“ (Planzeichnung und Begründung) sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Außerdem ist der Entwurf  auf der Internetseite der Stadt Dinklage zur Einsichtnahme bereitzustellen.