Beschluss: abweichender Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 53 „Wiesenweg“  wird ein Änderungsbeschluss gefasst. Die Bebauungsplanänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Einziger Inhalt dieser Änderung ist die Aufnahme von textlichen Festsetzungen zur höchstzulässigen Zahl der Wohneinheiten und zur Gebäudehöhe.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Bebauungsplan Nr. 53 „Wiesenweg“.