Beschluss:
a)
Die
während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29
„Burgstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften werden gemäß der Anlage zur
Drucksache abgewogen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 29 „Burgstraße“ – 2. Änderung – mit örtlichen Bauvorschriften wird einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen.