Beschlussvorschlag:

a)      Für den Bebauungsplan Nr. 75 „Hof Burhorst“ mit örtlichen Bauvorschriften wird eine 2. Änderung durchgeführt (Aufstellungsbeschluss). Die Bebauungsplanänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird entsprechend der Anlage zur Drucksache festgelegt. Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

b)      Der vorgelegte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Hof Burhorst“ mit örtlichen Bauvorschriften (Planzeichnung und Begründung) wird angenommen. Er ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.  Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen