Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 33 „Plaggenriehe“ – 1. Änderung - werden entsprechend der Anlage zur Drucksache abgewogen.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 33 „Plaggenriehe“ – 1. Änderung – wird mit Begründung als Satzung beschlossen.