Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 33
„Plaggenriehe“ – 1. Änderung - werden entsprechend der Anlage zur Drucksache
abgewogen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 33 „Plaggenriehe“ – 1. Änderung – wird mit Begründung
als Satzung beschlossen.