Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ovelgönne“ werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

 

b) Der Bebauungsplan Nr. 28 „Ovelgönne“ – Neuaufstellung – wird einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Ovelgönne“ aus dem Jahr 1975 beschlossen; dieser tritt mit dem Inkrafttreten der Neuaufstellung außer Kraft.