Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten.
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten.