Sitzung: 18.12.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-18-0296
Beschluss:
a) Die Stellungnahme der Firma Bröring vom 18.05.2018 wird wie in der Drucksache vorgeschlagen erneut
abgewogen; die ursprüngliche Abwägung vom 25.09.2018 ist damit gegenstandslos.
Alle anderen Abwägungen werden nicht geändert.
b) Die im Rahmen der erneuten Beteiligung abgegebene Stellungnahme des
Landkreises Vechta wird berücksichtigt. Die textliche Festsetzung Nr. 5 wird
wie in der Drucksache ausgeführt neu formuliert. Die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 37 „Holthausstraße, Riedenweg – Neuaufstellung wird
entsprechend überarbeitet.
c) Die im Rahmen des Heilungsverfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB
vorgenommene geänderte Abwägung wird Teil des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan
Nr. 37 – Neuaufstellung. Die neu formulierte textliche Festsetzung Nr. 5 wird
Teil der Planzeichnung und der Begründung dieses Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan Nr. 37 „Holthausstraße, Riedenweg“ – Neuaufstellung – wird mit der geänderten Planzeichnung und der geänderten Begründung erneut als Satzung beschlossen. Es wird ferner beschlossen, dass dieser Satzungsbeschluss zum Datum der ersten Bekanntmachung (20.10.2018) rückwirkend in Kraft gesetzt wird.