Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

a) Die Stellungnahme der Firma Bröring vom 18.05.2018 wird  wie in der Drucksache vorgeschlagen erneut abgewogen; die ursprüngliche Abwägung vom 25.09.2018 ist damit gegenstandslos. Alle anderen Abwägungen werden nicht geändert.

 

b) Die im Rahmen der erneuten Beteiligung abgegebene Stellungnahme des Landkreises Vechta wird berücksichtigt. Die textliche Festsetzung Nr. 5 wird wie in der Drucksache ausgeführt neu formuliert. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Holthausstraße, Riedenweg – Neuaufstellung wird entsprechend überarbeitet.

 

c) Die im Rahmen des Heilungsverfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB vorgenommene geänderte Abwägung wird Teil des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 37 – Neuaufstellung. Die neu formulierte textliche Festsetzung Nr. 5 wird Teil der Planzeichnung und der Begründung dieses Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan Nr. 37 „Holthausstraße, Riedenweg“ – Neuaufstellung – wird mit der geänderten Planzeichnung und der geänderten Begründung erneut als Satzung beschlossen. Es wird ferner beschlossen, dass dieser Satzungsbeschluss zum Datum der ersten Bekanntmachung (20.10.2018) rückwirkend in Kraft gesetzt wird.