Beschlussvorschlag:

Der vorgelegte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wiesenweg“ wird zusammen mit dem Entwurf der Begründung angenommen. Die Entwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen (§13 BauGB).  Vor der Auslage soll sich der Arbeitskreis „Nachverdichtung“ erneut mit dem Plan befassen, um über mögliche Festsetzungen zu Grundstücksgrößen zu beraten.