Beschlussvorschlag:

Der Lärmaktionsplan und die daraus resultierenden Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit über Schallbelastungen im Stadtgebiet und die damit verbundene Wirkung sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes in geeigneter Weise informieren.