Beschluss:
Der Lärmaktionsplan und die daraus resultierenden Ergebnisse werden zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit über
Schallbelastungen im Stadtgebiet und die damit verbundenen Wirkungen sowie die
vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes in geeigneter Weise
informieren.