Beschluss:
Zu a) Die während
der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan Nr. 105 „Höner Kirchweg II“ mit örtlichen Bauvorschriften
eingegangenen Anregungen und Bedenken werden gemäß der Anlage zur Drucksache
abgewogen.
Zu b) Der
Bebauungsplan Nr. 105 „Höner Kirchweg II“ wird einschl. der Begründung und der
örtlichen Bauvorschriften unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung
beschlossen.