Beschluss:
Zu a) Die Ringstraße
im Baugebiet „Höner Kirchweg II“ soll mit „Hof Menke“ bezeichnet werden.
Zu b) Die Straßen im
Baugebiet „Staggenborg“ sollen mit „Martin-Luther-Straße“ und
„Katharina-von-Bora-Straße“ bezeichnet werden.
Beschluss:
Zu a) Die Ringstraße
im Baugebiet „Höner Kirchweg II“ soll mit „Hof Menke“ bezeichnet werden.
Zu b) Die Straßen im
Baugebiet „Staggenborg“ sollen mit „Martin-Luther-Straße“ und
„Katharina-von-Bora-Straße“ bezeichnet werden.