Beschluss:
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und
58 des NKomVG beschließt der Rat der Stadt Dinklage zur Sicherung des
Wohnbauverdichtungskonzeptes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34
„Hinterm Sportplatz“ eine Veränderungssperre als Satzung. Der Wortlaut der
Satzung ist der Anlage zur Drucksache zu entnehmen.