Beschluss:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Dinklage sind für das Jahr 2020 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

a) Die Hebesätze  für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden nicht den Nivellierungssätzen des Landes angepasst. Es werden die Hebesätze des Jahres 2019 beibehalten.

b) Die geplanten Investitionskosten für den Rathausumbau im Jahre 2020 werden auf das Jahr 2021 verschoben.

c) Die Kosten für ein Fachbüro, das die europaweite Ausschreibung eines Planers für den Rathausumbau  vorbereitet, soll in Höhe von 30.000,- Euro  in den Haushalt  2020 mit aufgenommen werden.