Beschlussvorschlag:

 

a)      Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

b)      Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Bünner Wohld) wird einschl. Entwurf der Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) angenommen. Die Entwürfe sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind erneut die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.