Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Dinklage zur Sicherung  der Bauleitplanung die Geltungsdauer der Satzungen über die Anordnung von Veränderungssperren für die Geltungsbereiche der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 18 „Jahnstraße“ und Nr. 27 „Haverkamp“ – Neuaufstellung – vom 30.06.2018 um ein Jahr – bis zum 30.06.2021 – zu verlängern.