Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Hinterm Sportplatz“ – 2. Änderung –  aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2013 wird insofern bestätigt. Die Aufstellung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Inhalt dieser Bauleitplanung ist die Aufnahme von textlichen Festsetzungen zu Gebäudegrößen und –höhen ohne Änderung der Planzeichnung. Der vorgelegte Entwurf dieser textlichen Festsetzungen einschl. Entwurf der Begründung wird angenommen. Er ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.