Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen
Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b) Für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Bünner Wohld)
einschl. Begründung wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) der
Feststellungsbeschluss gefasst.