Beschluss:
a) Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 34 „Hinterm Sportplatz“ – 2.
Änderung – eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache
abgewogen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 34 „Hinterm Sportplatz“ – 2. Änderung – wird
einschl. Begründung unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) als Satzung
beschlossen.