Sitzung: 01.12.2020 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DS-18-0514
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt folgende Vorgehensweise:
a) Die Beibehaltung
der alten Rechtslage gemäß § 2 Absatz 3 UStG bis zum 31. Dezember 2022.
b) Sollten sich im
Optionszeitraum bis 2022 im Rahmen der Überprüfung Geschäftsvorfälle und
Sachverhalte ergeben, die in der Summe betrachtet aus städtischer Sicht zu
steuerlichen Vorteilen führen, soll die Optionserklärung widerrufen werden.