Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegte Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Holtesch I“ wird einschl. Vorentwurf der Begründung angenommen.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Auslage der Vorentwürfe im Bauamt sowie durch Bereitstellung im Internet erfolgen. Außerdem sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen..