Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 18 „Jahnstraße“ – eine Neuaufstellung vorzunehmen (Aufstellungsbeschluss). Der Änderungsbeschluss aus dem Jahr 2013 wird insofern bestätigt. Die Aufstellung dieser Planung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.

Die vorgelegten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Jahnstraße“ – Neuaufstellung – werden angenommen. Sie sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.