Beschluss: abweichender Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung wird beschlossen außer § 2. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die in der Sitzung angeregten Fragestellungen zur Refinanzierung der städtebaulichen Maßnahmen so zu formulieren, dass für jeden Bürger klar erkennbar ist, worüber abzustimmen ist. Diese werden in der nächsten VA-Sitzung in einer Tischvorlage vorgelegt.