Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Beschluss:

Die Satzung in der korrigierten Fassung mit dem § 2 zur Durchführung einer Einwohnerbefragung nach § 35 NKomVG zum Thema „Straßenausbaubeiträge“

 

1. Die geltende Straßenausbausatzung vom 07.07.2020 soll unverändert beibehalten werden

 

2. Die geltende Straßenausbausatzung soll abgeschafft und die dann künftig wegfallenden Kostenbeiträge der anliegenden Grundstückseigentümer bei notwendigen Straßenausbaumaßnahmen (Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung) sollen durch eine entsprechende Erhöhung von kommunalen Steuern (z.B. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) ausgeglichen werden.

 

wird beschlossen.