Beschluss:
Der Rat beschließt,
den positiven Förderbescheid für die Kindertagesstätten vorausgesetzt, dass
alle beantragten Räume mit RLT-Anlagen ausgestattet werden. Die finanziellen
Mittel sind im Haushalt 2022 einzuplanen.
Nach Vorlage der
Planungen und der ermittelten Kosten durch ein zu beauftragendes Ingenieurbüro
erfolgen die weiteren Beratungen.