Beschlussvorschlag:
Die Besetzung der unbesoldeten Stellen in den genannten Institutionen (§ 71 NKomVG) ergibt sich aus der Anlage zur Drucksache DS-19-0018
Beschlussvorschlag:
Die Besetzung der unbesoldeten Stellen in den genannten Institutionen (§ 71 NKomVG) ergibt sich aus der Anlage zur Drucksache DS-19-0018