Beschluss:
a)
Die Musikschule Romberg soll einen jährlichen
Sockelbetrag von 50.000,00 Euro für die allgemeinen Verwaltungskosten erhalten.
Zusätzlich soll eine finanzielle Förderung der Dinklager
Kinder/Jugendlichen/Auszubildenden von pauschal 200,00 € pro Musikschuljahr
gezahlt werden.
b)
Für pandemiebedingte Ausfälle soll der Musikschule
eine Einmalzahlung von 30.000,00 € als Rücklage gewährt werden.