Beschluss:
Die Dachflächen der städtischen Liegenschaften werden hinsichtlich ihrer gebäude- und nutzungsspezifischen, wirtschaftlichen Eignung für die Solarstromerzeugung, einer systematischen und gutachterlichen Prüfung unterzogen.
Beschluss:
Die Dachflächen der städtischen Liegenschaften werden hinsichtlich ihrer gebäude- und nutzungsspezifischen, wirtschaftlichen Eignung für die Solarstromerzeugung, einer systematischen und gutachterlichen Prüfung unterzogen.