Sitzung: 05.12.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Die Beibehaltung der alten Rechtslage gemäß § 2 Absatz 3
UStG bis zum 31. Dezember 2024 (unter der Voraussetzung, dass die weitere
Fristverlängerung endgültig entschieden und rechtskräftig im Bundesgesetzblatt
verkündet wird).
b) Sollten sich im Optionszeitraum bis 2024 im Rahmen der
Überprüfung Geschäftsvorfälle und Sachverhalte ergeben, die in der Summe
betrachtet aus städtischer Sicht zu steuerlichen Vorteilen führen, soll die
Optionserklärung widerrufen werden.