Sitzung: 20.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
b) Sollten sich im Optionszeitraum
bis 2024 im Rahmen der Überprüfung Geschäftsvorfälle und Sachverhalte ergeben,
die in der Summe betrachtet aus städtischer Sicht zu steuerlichen Vorteilen
führen, soll die Optionserklärung widerrufen werden.